Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge (Bestellung und Annahme) sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
2.2 Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise
3.1 Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer massgebend. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind.
3.2 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Lager/Werk. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4. Lieferbedingungen
4.1 Alle Lieferungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4.2 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde
4.3 Der Käufer hat Gewichtsmanki, Beschädigungen oder sonstige Havarien unverzüglich nach Eintreffen der Ware der betreffenden Transportanstalt zu rügen und diese haftbar zu machen.
4.4 Höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Ereignisse entbinden die FEBRAG AG von der Lieferung oder Lieferpflicht.
5. Fakturierung, Retouren
5.1 Für die Fakturierung ist das beim Abgang festgestellte Gewicht massgebend.
5.2 Leihgebinde: Der Rücktransport kann durch FEBRAG organisiert werden, erfolgt jedoch immer auf Kosten des Kunden. Warenrückstände in Gebinden werden mit einem Entsorgungskostenbeitrag nach Aufwand belastet. Einweggebinde: Die in der Preisliste aufgeführten Gebinde sind Einweggebinde und werden normalerweise nicht zurückgenommen. Die Rückgabe von Gebinden ist nur möglich, wenn diese leer und gereinigt sind. Rücknahme und Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Leihgeräte werden nach Gebrauch nach Aufwand zulasten des Kunden gereinigt und/oder repariert.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Beratung und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Können, jedoch unter Ausschluss jeder Haftung.
7.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das schweizerische Recht.
7.3 Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverständlich zu lösen.
7.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

8. Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist Oberhasli
8.2 Gerichtsstand ist Niederglatt/ZH. 01. März 2020