Die zulässigen Beaufschlagungszeiten für die unterschiedlichen Schadstoffgruppen sind der abZ, Anlage 1 i.V.m. Anlage 11 zu entnehmen. Haupteinsatzgebiete sind deshalb alle Anlagen, in denen Wasserschadstoffe gelagert, abgefüllt und umgeschlagen werden. Weiterhin dient PROXAN®- KV 3 ST als Kleber für das Fugenband PROXAN®- FB 3. Nicht einsetzbar ist PROXAN®- KV 3 für Fugen, die dauerhaft unterhalb der Oberfläche von Flüssigkeiten liegen, z. B. in Klärbecken und Schwimmbädern oder die starken und / oder oxidierend wirkenden Säuren (z. B. Salpetersäure) und Laugen (z. B. Chlorbleichlauge) ausgesetzt sind.